
Zählerschrank umrüsten nach § 14a EnWG
Wer eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder eine Klimaanlage mit mehr als 4,2 kW neu anschließt, braucht einen Zählerschrank, der für die Steuerung durch den Netzbetreiber vorbereitet ist. Wir rüsten ihn um, genau nach Vorschrift.
Worum es bei § 14a geht
Seit 2024 gelten Wallboxen, Wärmepumpen und Klimaanlagen ab 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei Engpässen drosseln, aber nie ganz abschalten. Im Gegenzug zahlst du ein geringeres Netzentgelt. Damit das funktioniert, braucht der Zählerschrank Platz und die passende Technik für die Steuerung.
Was wir für dich machen
- Wir prüfen, ob dein vorhandener Zählerschrank reicht
- Umrüstung oder ein neuer Zählerschrank nach den aktuellen Vorgaben
- Vorbereitung für die Steuerung durch den Netzbetreiber
- Anmeldung beim Netzbetreiber
Warum wir hier keine Kompromisse machen
Christoph Danzmann ist beim Energieversorger mit eigener Nummer eingetragen. An der Plombe sieht man, wer gearbeitet hat. Zweimal im Jahr lassen wir uns dort schulen, damit wir bei den Vorgaben immer auf dem aktuellen Stand sind.


